Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Abschluß des Reisevertrages
Für eine Anmeldung verwenden Sie bitte entweder das schriftliche
Anmeldeformular und schicken es uns per Post/Fax oder Sie melden
sich online auf einer unserer Webseiten an. Die Buchung der Reise
wird für den Reiseveranstalter erst verbindlich, wenn diese
dem Reisenden vom Reiseveranstalter schriftlich bestätigt
worden ist. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie umgehende
eine schriftliche Anmeldebestätigung. Wenn bei Buchung von
Pauschalreisen (Sprachkurs und Unterkunft) vom Reiseveranstalter
eine Anzahlung auf den Gesamtreisepreis gefordert wird, liegt
der Anmeldebestätigung ein Sicherungsschein nach § 651
k Abs.3 BGB bei.
2.
Leistungen und Inhalt des Reisevertrages
Der Inhalt des Reisevertrages ergibt sich aus der Buchung des
Reisenden und unserer Buchungsbestätigung. Einbezogen in
den Reisevertrag sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen
zu den einzelnen Reisen im Katalog, soweit nicht in Buchung und
Buchungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist.
Sollte in einer Lerngruppe die Zahl von 3 Kursteilnehmer/innen
einmal nicht erreicht werden, so findet der Unterricht dennoch
statt, die Zeit wird aber auf zwei Drittel der vereinbarten Zeit
reduziert.
Die Organisation und Durchführung des Kultur- und Freizeitprogramms
(Exkursionen Transporte, sportliche Aktivitäten), das von
der Schule angeboten wird, ist nicht Bestandteil der vertraglichen
Leistung.
Vermittelt der Reiseveranstalter in fremdem Namen Leistungen,
so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt
nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners,
die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. In diesem
Fall kommt zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter ein
Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB
zustande.
3.
Zahlung des Reisepreises
1. Unmittelbar nach Erhalt unserer schriftlichen Reisebestätigung
inklusive des Sicherungsscheins nach § 651 k Abs. 3 BGB überweisen
Sie uns bitte eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises,
höchstens jedoch 250 Euro. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Die Restzahlung ist an den ersten beiden Unterrichtstagen
vor Ort bei der entsprechenden Schule zu leisten.
4.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung sind gewöhnlich
ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der
Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch nach der Nähe
des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten
Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis
pauschalieren:
-bis
42. Tag vor Kursbeginn wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr
von 10 € (Euro) erhoben.
-bis 21. Tag vor Reiseantritt: 10 %,
-ab 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 30 %
-ab 7. Tag vor Reiseantritt bis Reiseantritt 50 %
-bei Nichtantritt der Reise ohne vorherigen Rücktritt werden
80% des Reisepreises in Rechnung gestellt.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen,
dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
4.2.
Nimmt der Reisende wegen vorzeitiger Rückreise aus nicht
vom Reiseveranstalter zu vertretenden Gründen vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch, so besteht für den Reisenden
lediglich ein Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen
nicht jedoch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.
4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für
einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der
Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder
der Beförderung vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter
bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt pro
Reisenden erheben. Bis 30. Tag vor Reiseantritt, sofern möglich
erfolgt die Umbuchung kostenlos. Für Umbuchungswünsche
des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, kann, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, ein Umbuchungsentgelt
von 25 Euro erhoben werden.
4.4 Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter
vom Kunden die tatsächlichen entstandenen Mehrkosten verlangen.
4.5 Bis Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß statt
seiner eine dritte Person an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht
besondere Gründe entgegenstehen. Für den Reisepreis
und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften
ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.
5.
Gewährleistung
5.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise
Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
5.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem
Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs
der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert
gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit
es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
5.3 Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende
ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich
ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel
anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
5.4 Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Konnte ein aufgetretener Mangel von der Reiseleitung vor Ort nicht
behoben werden, hat der Reisende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend
zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der
Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach
den §§ 651 c bis §§ 651 f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem
die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem
Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände,
so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der
Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
6.
Beschränkung der Haftung
6.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
6.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Konzert- oder Theaterbesuche,
Ausflüge etc.)
7.
Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.
Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige
des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist für
die Einhaltung der aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.
8.
Gerichtsstand Für den Fall, daß der Reisende
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder dieser zum Zeitpunkt
der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche
des Reiseveranstalters gegen den Reisenden der Gerichtsstand Mannheim
vereinbart.
9.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.